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   VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304   

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https://dejure.org/2015,7797
VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304 (https://dejure.org/2015,7797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2015 - 10 C 15.304 (https://dejure.org/2015,7797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2015 - 10 C 15.304 (https://dejure.org/2015,7797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Sexualstraftat

  • rewis.io

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Streitwertfestsetzung, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Sexualstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304
    Dass die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO nur gegen einen Beschuldigten angeordnet werden darf, besagt lediglich, dass deren Anordnung nicht an beliebige Tatsachen anknüpfen und zu einem beliebigen Zeitpunkt ergehen kann, sondern dass sie aus einem konkret gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Strafverfahren hervorgehen und sich jedenfalls auch aus den Ergebnissen dieses Verfahrens die gesetzlich geforderte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung herleiten muss (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20).

    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft entfällt nämlich selbst bei einem späteren Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens nicht (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn 19; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25 jeweils m.w.N.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung i. S. d. § 81b Alt. 2 StPO bestimmt sich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis der Verdächtigen einer noch aufzuklärenden anderen Straftat einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen, den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend, fördern könnten (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304
    Mit § 81 Alt. 2 StPO und Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG stehen zwei Befugnisnormen für die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen durch die Polizei zur Verfügung, deren Anwendungsbereich sich nur durch die Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen abgrenzen lässt und die zueinander in Gesetzeskonkurrenz stehen (Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 2 und 9), so dass ausschließlich auf die formelle Einleitung des Strafverfahrens abzustellen ist, weil sonst die Polizeibehörden in jedem Einzelfall überprüfen müssten, ob das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu Recht eingeleitet worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.11.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25; NdsOVG, U.v. 28.9.2006 - 11 LB 53/6 - juris Rn. 23).

    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft entfällt nämlich selbst bei einem späteren Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens nicht (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn 19; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304
    Mit § 81 Alt. 2 StPO und Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG stehen zwei Befugnisnormen für die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen durch die Polizei zur Verfügung, deren Anwendungsbereich sich nur durch die Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen abgrenzen lässt und die zueinander in Gesetzeskonkurrenz stehen (Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 2 und 9), so dass ausschließlich auf die formelle Einleitung des Strafverfahrens abzustellen ist, weil sonst die Polizeibehörden in jedem Einzelfall überprüfen müssten, ob das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu Recht eingeleitet worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.11.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25; NdsOVG, U.v. 28.9.2006 - 11 LB 53/6 - juris Rn. 23).

    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft entfällt nämlich selbst bei einem späteren Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens nicht (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn 19; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.07.2014 - 6 B 2.14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304
    Soweit es für die Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf die Eigenschaft als Beschuldigter ankommt, ist auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides abzustellen (BVerwG, B.v. 14.7.2014 - BVerwG 6 B 2.14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304
    Mit § 81 Alt. 2 StPO und Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG stehen zwei Befugnisnormen für die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen durch die Polizei zur Verfügung, deren Anwendungsbereich sich nur durch die Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen abgrenzen lässt und die zueinander in Gesetzeskonkurrenz stehen (Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 2 und 9), so dass ausschließlich auf die formelle Einleitung des Strafverfahrens abzustellen ist, weil sonst die Polizeibehörden in jedem Einzelfall überprüfen müssten, ob das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu Recht eingeleitet worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.11.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 20.11.2014 - 11 LC 232/13 - juris Rn. 25; NdsOVG, U.v. 28.9.2006 - 11 LB 53/6 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 10 ZB 14.1355

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; vorbeugende Bekämpfung von Straftaten; Verdacht

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304
    Die Feststellung eines Tatverdachts ist vielmehr etwas substanziell anderes als eine Schuldfeststellung (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2014 - 10 ZB 14.1355 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09
    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304
    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (OVG Saarland, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34.09 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, U.v. 22.11.2013 - 10 B 12.278 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 CS 10.2725

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304
    Finger- und Handflächenabdrücke unterliegen schon durch den natürlichen Alterungsprozess Veränderungen (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 CS 10.2725 - juris Rn. 12; OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/97 - juris Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (OVG Saarland, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34.09 - juris; BayVGH, Beschluss vom 02. April 2015 - 10 C 15.304 -, Rn. 8, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 30. November 2017 - 3 L 681/17 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 08. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    35 Anhand der Art der Tat - des gewaltsamen Schüttelns eines Säuglings - lässt sich anders als beispielsweise im Bereich von Sexualstraftaten (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8), im Bereich von Betäubungsmitteldelikten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 Cs 16.2069 -, juris, Rn. 11) oder bei typischen Aggressionsdelikten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2009 - OVG 1 M 4.08 - n.v.) nicht schon alleine und für sich genommen eine besondere Neigung herleiten, welche die Annahme eines damit möglicherweise einhergehenden Kontrollverlustes in der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte.
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Generell sind Sexualdelikte nach kriminalistischer Erfahrung als "Neigungsdelikte" einzuordnen, die regelmäßig ein wesentliches Indiz für eine Wiederholungsgefahr darstellen, sofern nicht die anderen Umstände des Einzelfalls auf eine zu erwartende "Einmaligkeit" der Tat hindeuten (BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, BeckRS 2015, 44398, Rn. 8; SaarlOVG des Saarlandes, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, BeckRS 2009, 32373; SächsOVG, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch: SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8; hinsichtlich Sexualdelikten, die von pädophil veranlagten Menschen begangen werden: SächsOVG Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris, Rn. 9).
  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung war zum maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (BVerwG, B. v. 14. Juli 2014 - 6 B 2/14 - juris Rn. 4 m. w. N.; BayVGH, B. v. 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5 m. w. N.) durch das gegen den Kläger als Beschuldigten geführte Strafverfahren - 814 Cs 457 Js 153484/15 - veranlasst.

    Der Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit der gegen den Betroffenen als Beschuldigten des inzwischen abgeschlossenen Strafverfahrens getroffenen Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung unberührt, soweit unter Würdigung der gesamten Umstände des Falles der Tatverdacht gegen den Beteiligten nicht vollständig entfallen ist, sondern ein hinreichender "Restverdacht" fortbesteht (vgl. BVerwG, a. a. O. u. B. v. 14. Juli 2014 - 6 B 2/14 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 15. Januar 2010 - 10 CS 09.2112 - juris Rn. 10, B. v. 27. Dezember 2010 - 10 ZB 10.2847 - juris Rn. 8 u. B. v. 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5; OVG Nds., U. v. 20. November 2014 - 11 LB 15/14 - juris Rn. 34).

    Die Feststellung des Tatverdachtes ist etwas substantiell anderes als eine Schuldfeststellung (BVerfG, a. a. O.; BayVGH, B. v. 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

    Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO setzt voraus, dass der betroffene Antragsteller zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren war; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen dagegen unberührt (vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005, a. a. O., juris Rn. 20; BayVGH, B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5).

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ergeben sich insbesondere aus Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, aus seiner Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild (st. Rspr. des Senats; vgl. BayVGH, B. v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12; B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8).

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrunde liegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2015, a. a. O., Rn. 7; NdsOVG, B. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - juris Rn. 9 f.).

  • VG München, 27.03.2019 - M 7 K 17.4047

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Der Kläger muss mithin zum - insoweit entscheidungserheblichen - Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5 m.w.N.) Beschuldigter eines laufenden Strafverfahrens und damit Beschuldigter i.S.v. § 81b StPO gewesen sein.

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung der Ermittlungsverfahren durch Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO steht der Rechtmäßigkeit der gegen den Kläger als Beschuldigten der dadurch abgeschlossenen Strafverfahren getroffenen Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung grundsätzlich nicht entgegen, da deren Rechtmäßigkeit bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft selbst bei einem späteren Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens nicht entfällt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (st. Rspr.; vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5; BayVGH, U. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris Rn. 6).

    Darf der Straftatverdacht Grundlage für polizeiliche Maßnahmen sein, so steht dem die Unschuldsvermutung als solche nicht entgegen; solche Maßnahmen sind von einem fortbestehenden Tatverdacht, nicht aber von einer Schuldfeststellung abhängig (so ausdrücklich BVerfG, B. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 11 u. 13, zur Speicherung personenbezogener Daten zu präventivpolizeilichen Zwecken; ferner BayVGH, B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 7).

  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    So setzt die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO voraus, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren war; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen dagegen unberührt (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005, a.a.O., juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5).

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls können sich insbesondere aus der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im anlassgebenden strafrechtlichen Verfahren zur Last gelegten Straftaten, aus der Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild ergeben (st. Rspr. vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974 - juris Rn. 8, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8, B.v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 4, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12).

  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 971/16

    Anwendbarkeit der StPO § 81 b Alt 2; Anordnung von erkennungsdienstlichen

    Die behördliche, aber dann auch die gerichtliche Prüfung der Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgt anhand einer Abwägung, in die einerseits das Interesse der Öffentlichkeit an einer effektiven Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten und andererseits das Interesse des Betroffenen einzustellen ist, entsprechend dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht bereits deshalb als potenzieller Rechtsbrecher behandelt zu werden, weil er sich irgendwie verdächtig gemacht oder angezeigt worden ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. April 2015, 10 C 15.304, juris, Rn. 8).

    Daher hindert die Unschuldsvermutung präventiv-polizeiliche Maßnahmen regelmäßig dann nicht, wenn trotz eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung die gegen den Betroffenen gerichteten Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Januar 2012, 7 A 11265/11.OVG m.w.N.; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015, 10 C 15.304, juris, Rn. 7).

  • VG München, 20.04.2016 - M 7 K 15.4332

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach Geschlechtsumwandlung

  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

  • VG Cottbus, 30.11.2017 - 3 L 681/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung einer erkennungsdienstlichen

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 16.1662

    Aufhebung der erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Würzburg, 03.12.2021 - W 9 K 21.383

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 5 K 15.00266

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Graffiti-Sprühers aus der

  • VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG München, 08.01.2019 - M 7 K 17.1334

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 16.636

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Bayreuth, 14.09.2023 - B 1 S 23.717

    Beschuldigteneigenschaft, Notwendigkeit / Wiederholungsgefahr, Jugendverfehlung,

  • VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289

    Erkennungsdienstliche Behandlung, wiederholte Anordnung, Gefahrenprognose,

  • VG Cottbus, 22.03.2017 - 3 K 1991/15
  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Cottbus, 06.07.2020 - 3 K 1542/19
  • VG Augsburg, 03.01.2024 - Au 8 K 23.1224

    Prozesskostenhilfe, Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung,

  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 10 CS 20.1850

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Cottbus, 07.06.2022 - 3 L 108/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2021 - 5 A 3822/18

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 10 ZB 17.663

    Erkennungsdienstliche Behandlung trotz Bewährungsaussetzung

  • VG Augsburg, 21.11.2017 - Au 8 K 17.1422

    Präventive Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Pädophilen

  • VG Cottbus, 24.11.2021 - 3 K 549/20
  • VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2016 - 5 B 459/16

    Erteilung eines Bereichsbetretungsverbots und Aufenthaltsverbots bei

  • VG Ansbach, 25.06.2015 - AN 5 S 15.00126

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Graffiti; "Ultra" - Szene; Verdacht auf

  • VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
  • VG Potsdam, 18.08.2022 - 3 L 490/22
  • VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 8 K 21.1830

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen erkennungsdienstlicher Maßnahmen

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